Mitgliedschaft
Informationen zur Mitgliedschaft bei der KWS
- Zweck unserer Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder – vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Nutzung unserer Wohnungen setzt die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft voraus.
- Jedes Mitglied der Genossenschaft muss sich mit der Übernahme von Genossenschaftsanteilen am Eigenkapital der Genossenschaft beteiligen. Ein Genossenschaftsanteil beträgt 260 Euro.
- Für den Bezug einer Genossenschaftswohnung müssen folgende Geschäftsanteile übernommen werden – für Wohnungen, die vor dem 31.12.2007 fertiggestellt wurden: 2 Anteile in Höhe von je 260 Euro (insgesamt 520 Euro) – für Wohnungen, die nach dem 31.12.2007 fertiggestellt wurden: 5 Anteile in Höhe von je 260 Euro (insgesamt 1.300 Euro)
- Die Kündigung der Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen.
- Auf alle erworbenen Anteile, die zu Beginn eines Geschäftsjahres bestehen, kann die Genossenschaft im darauf folgenden Jahr eine Dividende von bis zu vier Prozent zahlen; über die Zahlung der Dividende entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Nach dem Ausscheiden aus der Genossenschaft werden die Anteile im Sommer des darauf folgenden Jahres wieder ausgezahlt, nachdem die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss gebilligt hat.
- Mit der Aufnahme als Mitglied ist ein einmaliges Eintrittsgeld von zzt. 15,00 Euro zu zahlen. Das Eintrittsgeld wird nicht verzinst und nicht erstattet.
- Jedes Mitglied hat, unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile, eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft.